Erste Schritte in Deutschland

Die ersten Tage nach der Einreise in Deutschland
Als Resettlement-Flüchtling reisen Sie mit dem Flugzeug nach Deutschland ein. Danach werden Sie mit einem Bus in eine Erstaufnahmeeinrichtung gebracht. Das ist meist das “Grenzdurchgangslager Friedland”; manchmal auch eine Einrichtung in Brandenburg. In der Einrichtung werden sie mit Essen, Unterkunft und bei Bedarf auch medizinisch versorgt. Pro Person erhalten Sie 20€ für die ersten Einkäufe.
In der Erstaufnahmeeinrichtung bleiben Sie bis zu 14 Tage. In dieser Zeit können Sie an einem “Wegweiserkurs” teilnehmen und sich von der Migrationsberatung zu den ersten Schritten in Deutschland beraten lassen.
Dokumente sind in Deutschland sehr wichtig. Bewahren Sie daher bitte alle Dokumente gut auf, die Sie vor Ihrer Einreise nach Deutschland, bzw. In der Erstaufnahmeeinrichtung bekommen.
Meist reisen Sie mit folgenden Dokumenten nach Deutschland ein:
- Aufnahmebescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit dem Aufenthaltstitel §23 Abs. 4 AufenthG
- Reisepass oder Reiseersatzdokument mit entsprechendem Visum, welches meistens für sechs Monate gültig ist
- Weitere persönliche Dokumente (Geburtsurkunden, Heiratsurkunde etc.)
- Medizinische Unterlagen
In der Erstaufnahmeeinrichtung bekommen Sie folgende Unterlagen:
- Einen Kurz-Antrag auf Sozialleistungen. Dieser Kurzantrag ist Grundlage für die spätere Antragstellung beim Jobcenter in der Stadt, in der Sie leben. Sie sollten diesen Antrag unbedingt mitnehmen.
- Eine Bescheinigung über die Kostenbefreiung für den Integrationskurs. Falls diese nicht in der Erstaufnahme ausgehändigt wird, sollte sie Ihnen später per Post zugestellt werden.
- Eine Meldebescheinigung der zuständigen Ausländerbehörde.
- Ein Mitteilungsblattes über die Eintragung ins Ausländerzentralregister.
- In einigen Bundesländern (Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen) einen Zuweisungsbescheid für die jeweilige Kommune.
Die ersten Schritte in der Kommune
Nach 14 Tagen reisen Sie aus Friedland in die Kommune, in der Sie für die nächsten Jahre leben werden. Hierfür organisiert das Bundesland, dem Sie zugewiesen sind, einen Bus, der sie in der Erstaufnahmeeinrichtung abholt und Sie zu Ihrer Unterkunft am neuen Wohnort bringt.
In der Kommune werden Sie untergebracht. Das heißt, dass Sie ein Zimmer in einer Gemeinschaftsunterkunft oder eine Sozialwohnung bekommen. In einer Gemeinschaftsunterkunft müssen Sie sich meist mit anderen Personen die Küche und das Bad teilen. In einigen Unterkünften erhalten Sie Verpflegung z.B. in einer Kantine. In anderen Unterkünften sind sie von Anfang an selbst dafür verantwortlich, sich Essen zu kaufen und zu kochen.
Bei der Ankunft in der Unterkunft unterschreiben Sie einen Mietvertrag oder sie bekommen ein Dokument für die Unterbringung in der Unterkunft.
Auch in den Kommunen gibt es Flüchtlingssozialarbeit und Migrationsberatung. Wenn Sie in einem kleinen Dorf untergebracht sind, ist die Migrationsberatung manchmal in der nächsten größeren Stadt. Es ist wichtig, dass Sie sich bei einer Beratungsstelle Hilfe holen, wenn Sie selbst nicht weiterkommen oder Fragen haben.
Nach Ihrer Ankunft gibt es wichtige Schritte, die Sie schnell erledigen sollten. Es gibt keine bestimmte Reihenfolge, in der Sie diese Schritte angehen sollten. Am besten ist, wenn Sie alle fünf Schritte parallel angehen.
Hier ist eine Checkliste:
- Anmeldung bei der Kommune und Erfragen der Steuer-ID
- Eröffnung eines Bankkontos
- Beantragung von Sozialleistungen beim Jobcenter
- Beantragung der Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde
- Anmeldung bei der Krankenkasse
Darüber hinaus kann es noch weitere Schritte geben, wenn Sie z.B. direkt medizinischen Behandlungsbedarf haben oder Kinder für die Schule angemeldet werden müssen. Auch zu diesen Fragen finden Sie auf den folgenden Seiten Informationen.




