Aktuelle Zahlen zu den Aufnahmeverfahren aus Afghanistan

Kleine Anfrage zum Umgang der Bundesregierung mit gefährdeten afghanischen Staatsangehörigen aus deutschen humanitären Aufnahmeprogrammen
Im Rahmen einer kleinen Anfrage haben Abgeordnete der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Bundesregierung zum Stand der Aufnahmen aus Afghanistan befragt. Im Mittelpunkt stehen dabei Menschen, denen Deutschland eine Aufnahme zugesagt hatte, die sich jedoch weiterhin in Pakistan oder Afghanistan befinden – teilweise unter prekären und gefährlichen Bedingungen.
Die Abgeordneten werfen der Bundesregierung vor, Schutzversprechen gegenüber besonders gefährdeten Afghaninnen und Afghanen zu brechen. Besonders Frauen, Kinder und ehemalige Ortskräfte seien weiterhin massiven Risiken durch die Taliban ausgesetzt. Kritisch sei auch die Lage vieler Schutzsuchender in Pakistan. Ihnen drohe weiterhin die Abschiebung nach Afghanistan. Gleichzeitig sei die Sicherheitslage durch den eskalierenden Konflikt zwischen Pakistan und Afghanistan verschärft worden.
Widerrufe und Rücknamen von Aufnahmezusagen
Die neue Bundesregierung hatte nach ihrem Amtsantritt zahlreiche bereits erteilte Aufnahmezusagen widerrufen. Allein im Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan wurden seit Mai 2025 insgesamt 288 Aufnahmezusagen widerrufen oder zurückgenommen. Als Gründe benennt die Bundesregierung Zweifel an der Identität, Sicherheitsbedenken, kein erfolgreicher Abschluss des Visumsverfahrens oder die fehlende Erfüllung von Mitwirkungspflichten.
Im Ortskräfteverfahren, der Menschenrechtsliste und dem Überbrückungsprogramm, die auf § 22 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes beruhen, wurde der „Wegfall des politischen Interesses“ als Grund für die Aufhebung bereits erteilter Zusagen genannt.
Gerichtsverfahren gegen die Rücknahme von erteilten Zusagen
Derzeit laufen zahlreiche Gerichtsverfahren gegen die Rücknahme von Aufnahmezusagen. Laut Plenarprotokoll des Bundestags vom 15. April 2026 sind im Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan mit Stand 8. April 2026 113 Verfahren beim Verwaltungsgericht (VG) Ansbach und dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof anhängig, außerdem sind 115 Verfahren beim VG Berlin und beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg anhängig. In den Verfahren zur Menschenrechtsliste und zum Überbrückungsprogramm sind derzeit 206 Verfahren vor dem VG Berlin und dem OVG Berlin-Brandenburg anhängig. Im Ortskräfteverfahren sind derzeit 64 Verfahren vor dem VG Berlin und dem OVG Berlin- Brandenburg anhängig. Darüber hinaus sind der Bundesregierung mit Stand 10. April 2026 bislang 10 Verfahren bzw. Eilanträge beim Bundesverfassungsgericht bekannt.
Verbliebene Personen in Pakistan und Afghanistan
Nach Angaben der Bundesregierung befanden sich mit Stand vom 7. April 2026 insgesamt 1.054 Personen aus den deutschen Afghanistan-Aufnahmeverfahren in der Unterstützung deutscher Stellen – davon 873 in Pakistan und 181 in Afghanistan. Es folgt eine tabellarische Auflistung der Personen nach Programm.
Zahl der Personen aus den Aufnahmeverfahren aus Afghanistan, die sich in der Unterstützung der Bundesregierung in Pakistan befinden, Stand 07.04.2026

Zahl der Personen aus den Aufnahmeverfahren aus Afghanistan, die sich in der Unterstützung der Bundesregierung in Afghanistan befinden, Stand: 07.04.2026

Die Bundesregierung betont dennoch, dass weiterhin Menschen nach Deutschland einreisen. Seit Amtsantritt der aktuellen Bundesregierung im Mai 2025 seien insgesamt 976 Personen aus den Afghanistan-Aufnahmeverfahren aufgenommen worden.