Leben in der Kommune

Wohnen
Wenn Sie neu eingereist sind, werden Sie in eine bestimmte Kommune zugewiesen. Dort werden Sie durch die Kommune untergebracht.
In den ersten drei Jahren nach Ihrer Einreise nach Deutschland gilt eine “Wohnsitzauflage”. Das heißt: Sie müssen in dem Bundesland oder sogar in dem Kreis wohnen bleiben, in den Sie zugewiesen wurden. Welche Wohnsitzauflage für Sie gilt, kann Ihnen die Ausländerbehörde oder eine Migrationsberatungsstelle erklären. Sie selbst können dies auf dem Zusatzblatt Ihres Aufenthaltstitels nachlesen. Hier ist eine grobe Übersicht:

Innerhalb des Gebiets, für das Ihre Wohnsitzauflage gilt, können Sie selbstständig umziehen, sobald Ihr Antrag beim Jobcenter bewilligt wurde.
Wenn Sie an einen neue Ort um ziehen wollen, der außerhalb des Gebiets liegt, für das Ihre Wohnsitzauflage gilt, benötigen Sie die Zustimmung der dafür zuständigen Behörden. Sie können Ihre Ausländerbehörde fragen, welche Behörden in dem betreffenden Bundesland zuständig sind.
In vielen Fällen ist es möglich, dass Ihre Wohnsitzauflage geändert wird. Das kann z.B. sein, wenn Sie eine Arbeit gefunden haben und der Arbeitgeber zu weit entfernt von Ihrem Wohnort ist. Das Gleiche gilt, wenn Sie eine Ausbildung oder ein Studium aufnehmen und deswegen umziehen müssen. Auch wenn es besondere Situationen gibt, wie z.B. Pflegebedarfe in der Familie oder Krankheiten, die an einem anderen Ort behandelt werden müssen, können Sie bei der Ausländerbehörde beantragen, dass die Wohnsitzauflage geändert wird.
Auch wenn Sie sich von Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin trennen wollen, weil es Gewalt in der Beziehung gab, kann die Wohnsitzauflage geändert werden. Es gibt in Deutschland spezielle Hilfe für Frauen und Männer, die Gewalt in Ihrer Beziehung erleben. Hier finden Sie mehr Informationen für Frauen und für Männer.
An vielen Orten in Deutschland ist es sehr schwierig, eine eigene Wohnung zu finden, gerade in größeren Städten.
Solange Sie noch Bürgergeld bekommen, müssen Sie sich vor der Wohnungssuche zunächst bei Ihrem Jobcenter erkundigen, wie groß (in Quadratmetern) die Wohnung sein darf und wie viel Kaltmiete vom Jobcenter übernommen wird. Das ist in allen Städten und Orten unterschiedlich.
Hier finden Sie praktische Informationen dazu, was helfen kann, wenn man eine Wohnung sucht:
Wohnungssuche | Handbook Germany : Together
Oft ist die erste Unterkunft in der neuen Kommune temporär. Manche Kommunen bringen eingereiste Familien direkt in Wohnungen mit eigener Küche und Bad unter.
In manchen Kommunen werden Sie in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht. Wenn Sie alleinstehend sind, kann es sein, dass Sie dort ein Zimmer mit einer oder mehreren Personen teilen. Familien bekommen meist ein eigenes Zimmer. Für alle gilt: Das Badezimmer und die Küche werden in Gemeinschaftsunterkünften mit mehreren Personen geteilt. Das kann eng, laut und stressig sein.
Mehr Informationen über Ihre Rechte in Gemeinschaftsunterkünften finden Sie hier:
Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete | Handbook Germany : Together
Oft erfahren Sie erst in der Erstaufnahmeeinrichtung, in welche Kommune Sie kommen.
Wenn Sie Verwandte oder Bekannte in Deutschland haben und in deren Nähe sein wollen, sollten Sie dies bei den Interviews vor Ihrer Einreise sagen. Nennen Sie die Namen und Adressen der Personen, in deren Nähe Sie leben möchten.
Manchmal funktioniert es dann, dass Sie in der Nähe untergebracht werden. Leider kann es aber sein, dass Sie trotzdem ganz woanders untergebracht werden.
Die Behörden sind nicht verpflichtet, sich nach Ihren Wünschen zu richten bei der Frage, wo Sie wohnen wollen. Es kann also sein, dass Sie an einen Ort in Deutschland ziehen, der Ihnen erstmal nicht gut gefällt.
Deutsch lernen
Es ist wichtig, schnell Deutsch zu lernen, damit Sie sich bei deutschen Behörden, in der Arztpraxis und beim Einkaufen verständigen können. Außerdem helfen Ihnen Deutschkenntnisse dabei, eine Arbeit oder ein Studium aufzunehmen und neue Freunde und Freundinnen zu finden.
Nach Ihrer Ankunft in Deutschland sollten Sie daher an einem Integrationskurs teilnehmen. Sie können direkt nach Ankunft in der Kommune nach einem Integrationskurs suchen. Hierfür müssen Sie sich selbständig anmelden.
Die meisten Menschen, die über Resettlement kommen, müssen einen Integrationskurs machen. Sie erhalten dann von der Ausländerbehörde oder vom Jobcenter eine “Verpflichtung zum Integrationskurs”.
Ausgenommen davon sind:
- Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die eine Schule besuchen
- Personen, die eine Ausbildung machen oder eine feste Arbeit haben
- Personen, die aus guten Gründen nicht an einem Integrationskurs teilnehmen können, z.B. weil sie ein Familienmitglied pflegen.
Ein Integrationskurs ist eine Kombination aus einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs. Das heißt: Sie lernen in dem Kurs Deutsch (600 Unterrichtseinheiten) und Informationen über das Leben in Deutschland (100 Unterrichtseinheiten). Meist werden die Kurse von einer Sprachschule vor Ort angeboten, es gibt aber auch Online-Kurse.
Am Ende des Sprachkurses machen Sie den “Deutsch-Test für Zuwanderer” auf dem Sprachniveau B1. Das Sprachniveau B1 brauchen Sie für viele Berufe und Ausbildungen. Nach dem Orientierungskurs machen Sie den Test “Leben in Deutschland”, in dem Sie nachweisen, dass Sie die Grundlagen über das Leben in Deutschland kennen.
Es gibt auch Alphabetisierungskurse für Personen, die gar nicht oder nicht gut lesen oder schreiben können und für Personen, die die lateinische Schrift noch nicht kennen. Diese dauern etwas länger, um das Lesen und Schreiben zu erlernen.
Für Menschen, die sehr schnell lernen, gibt es auch Intensivkurse. Dort lernen Sie das gleiche, wie im Integrationskurs, nur schneller.
Hier können Sie einen Integrationskurs in Ihrer Nähe suchen:
https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Integrationskurse/
Wenn Sie dabei Hilfe brauchen, hilft Ihnen eine Migrationsberatungsstelle oder ein Jugendmigrationsdienst.
Die Teilnahme am Integrationskurs ist für Sie kostenfrei. In der Erstaufnahmeeinrichtung bekommen Sie ein Dokument für die Befreiung von den Kosten für den Integrationskurs. Dieses wird vom BAMF Braunschweig ausgestellt. Dieses Papier sollten Sie unbedingt zur Sprachschule mitbringen, wenn Sie sich anmelden.
Wenn Sie kein Dokument zur Befreiung von den Kosten für den Integrationskurs bekommen haben, melden Sie sich beim BAMF unter Angabe Ihrer Referenznummer, z. B. über die allgemeine Kontaktadresse.
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
Die Idee von Resettlement ist, dass Sie langfristig in Deutschland bleiben und sich hier ein Leben aufbauen. Das heißt, dass Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängert werden kann. Sie müssen jede Verlängerung selbst beantragen. Am besten melden Sie sich ca. 2 Monate bevor die Aufenthaltserlaubnis abläuft bei der Ausländerbehörde. Dort müssen Sie einen Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis stellen.
Außerdem haben Sie nach einigen Jahren verschiedene Möglichkeiten, eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis in Deutschland zu bekommen oder sich irgendwann sogar einbürgern zu lassen.

Aufenthaltsverfestigung
Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis heißt in Deutschland “Niederlassungserlaubnis”. Der Vorteil einer Niederlassungserlaubnis ist, dass Sie diese nicht bei der Ausländerbehörde verlängern lassen müssen.
Folgende Voraussetzungen müssen Sie für eine Niederlassungserlaubnis erfüllen:
- Sie haben seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis nach §23 Abs. 4 AufenthG in Deutschland
- Sie verdienen Ihren Lebensunterhalt zu mehr als 50% selbst (z.B. durch eigene Arbeit)
- Sie haben einen B1-Sprachtest und den “Leben in Deutschland”-Test beim Integrationskurs bestanden.
- Sie haben genug eigenen Wohnraum für sich und Ihre Familie. Eine Wohnung oder ein Zimmer in einer Flüchtlingsunterkunft ist dafür nicht ausreichend.
- Außerdem dürfen Sie nicht wegen Straftaten verurteilt worden sein.
- Da Sie über Resettlement gekommen sind, müssen Sie keine 60 Monate Rentenversicherungsbeiträge vorweisen.
Ausnahmen von den Voraussetzungen kann die Ausländerbehörde machen, wenn Sie z.B. aufgrund von Krankheiten oder Behinderungen nicht in der Lage sind, diese vollständig zu erfüllen.
Für Jugendliche und junge Erwachsene, die über Resettlement nach Deutschland gekommen sind, gibt es vereinfachte Regeln, um die Niederlassungserlaubnis zu bekommen. Dazu kann ein Jugendmigrationsdienst beraten.

Wo finde ich Hilfe?
Es ist schwer, in einem neuen Land anzukommen Daher: Holen Sie sich Hilfe!
Auf dieser Seite haben wir Ihnen Beratungsangebote und vertrauenswürdige Informationsquellen im Internet zusammengestellt.
Migrationsberatung
In Deutschland gibt es viele Beratungsstellen für Personen, die neu in Deutschland sind. Diese bieten kostenlos Hilfe an und unterstützen auch bei Problemen mit den Behörden. Oft müssen Sie bei Beratungsstellen einen Termin vereinbaren; manche haben auch eine offene Sprechstunde, in der Sie einfach vorbeikommen können. Manche Beratungsstellen bieten auch eine Online-Beratung an. Hier sind einige Beratungsstellen, die es in Städten in ganz Deutschland gibt:
- Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte für alle Menschen, die neu in Deutschland sind unter älter als 27 Jahre: BAMF-NAvI – Beratungsstellen
- Jugendmigrationsdienst für alle Menschen, die neu in Deutschland sind und jünger als 27 Jahre Jugendmigrationsdienste (JMD)
- Hier finden Sie eine Übersicht aller Beratungsstellen zum Thema Migration in Ihrer Nähe: adressen.asyl.net
Informationen im Internet
Es gibt viele Falschinformationen im Internet. Daher ist es wichtig, dass Sie immer prüfen, ob die Informationen vertrauenswürdig sind und für Ihre Situation zutreffend sind. Hier sind einige gute Informationsquellen für Sie:
- Die Internationale Organisation für Migration (IOM) hat eine App und ein Arbeitsbuch in Englisch, Arabisch und Französisch für die Vorbereitung vor der Einreise nach Deutschland speziell für Resettlement-Flüchtlinge erstellt. Dort finden Sie viele hilfreiche Infos und Übungen zur Vorbereitung für die ersten Wochen und Monate in Deutschland: TOOLS FOR PRE-DEPARTURE INTEGRATION OF REFUGEES | IOM Germany
- Handbook Germany ist eine Internetseite auf Englisch, Arabisch, Dari/Farsi, Paschto, Russisch, Französisch, Türkisch und Ukrainisch. Es gibt auch ein Forum, um Fragen zu stellen. Es gibt dort sehr viele seriöse Informationen über das Ankommen und Leben in Deutschland. Die Informationen dort sind für alle Menschen, die neu in Deutschland sind und nicht speziell für Resettlement-Flüchtlinge Von der Community für die Community | Handbook Germany : Together
Info-Videos zum Ankommen in Deutschland
