Handreichung zur erfolgreichen humanitären Aufnahme in Kommunen veröffentlicht

Die Paragraphen 22 und 23 des Aufenthaltsgesetzes ermöglichen es dem Bund und den Ländern, den Zugang von Flüchtlingen nach Deutschland auf legalen und sicheren Wegen zu organisieren. Die Aufnahme der Personen erfolgt hierbei aus völkerrechtlichen und humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen. Mehr dazu
Nachdem die Verfahren zur Identifizierung und Überprüfung der Personen im Ausland durchlaufen, Aufnahmezusagen erteilt, Visumsverfahren abgeschlossen und schließlich die Einreise organisiert wurden, beginnt der zweite Teil des Prozesses – die Aufnahme in den Kommunen und die Ermöglichung von Integration und Teilhabe.
Da die Zahl der Personen, die über humanitäre Aufnahmeverfahren und Resettlement nach Deutschland einreisen bislang insgesamt eher gering ist, sind die Aufnahmeprozesse in den Kommunen in Teilen noch nicht so ausgereift, wie sie sein könnten, um optimale Startchancen zu ermöglichen. Gleichzeitig gibt es konkrete Ansätze, wie diese verbessert werden können.
Die vom IRC veröffentlichte Handreichung „Gemeinsam stark – Erfolgreiche humanitäre Aufnahme in Kommunen“ bündelt Erfahrungen aus der Praxis und daraus abgeleitete Lösungsansätze, die helfen können, Aufnahmeprozesse in den Kommunen noch effizienter und bedarfsorientierter zu gestalten.
An wen richtet sich die Handreichung?
Die Publikation richtet sich an kommunale Verwaltungen, Ausländerbehörden, Jobcenter, Wohlfahrtsverbände und zivilgesellschaftliche Akteur:innen, die Menschen in humanitären Aufnahmeverfahren begleiten.
Vorschläge für Verbesserungen im Aufnahmeprozess: engere Vernetzung, Verfahrensabsprachen und schnellere Antragsverfahren
Die Handreichung plädiert grundsätzlich für „klare Strukturen, ausreichende Ressourcen und koordinierte Zusammenarbeit lokaler Akteur_innen“ (S.2) im Aufnahmeprozess. Einige der Empfehlungen werden hier beispielhaft herausgegriffen, viele weitere finden sich in der Publikation.
Empfohlen wird beispielsweise ein standardisierter Austausch zwischen den zentralen Zuweisungsstellen der Länder, der kommunalen Verwaltung und den beratenden Wohlfahrtsverbänden, um ein nahtloses Case-Management beim Übergang in die Kommunen sicherzustellen (S.9)
Weiterhin wird eine engere Vernetzung der rechtskreisübergreifenden Akteur_innen vor Ort mit festen Prozessketten, Kommunikationskanälen und regelmäßigen Arbeitskreisen empfohlen. Hierfür könnten die Integrationsreferate der Kommunen Jobcenter, Sozialämter, Ausländerbehörden, Erstberatungsstellen, (Ober-)Bürgermeister:innen und Ehrenamtskoordinationsstellen gezielt zusammenbringen. (S.9)
Da die Anmeldeprozesse der Flüchtlinge in der Kommune häufig Bescheinigungen voraussetzen, die bei einer anderen Behörde noch in Bearbeitung sind, empfiehlt das IRC Vorgespräche und Verfahrensvereinbarungen zwischen Jobcenter, Ausländerbehörde, Krankenkassen und Banken umzusetzen, um Verzögerungen der Prozesse und Lücken beim Leistungsbezug und der Krankenversicherung zu vermeiden. (S.12)
Durch die Bearbeitungszeiten von Anträgen auf Leistungen nach dem SGB II bei den Jobcentern entstehen derzeit häufig Versorgungslücken von mehreren Wochen bis zu Monaten, nachdem die Flüchtlinge in der Kommune angekommen sind. Um diese zu verringern, empfiehlt das IRC ein vereinfachtes und schnelleres Antragsverfahren für Personen aus humanitären Aufnahmeverfahren zu etablieren, da diese dem Grunde nach Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben. Weiterhin sollten Beratungsstellen direkt mit der Antragstellung auf Leistungen, einen Antrag auf Vorschuss von Leistungen stellen (S.13).
Umsetzbarkeit mit kommunalen Vertreter_innen ausloten
Die Handreichung verdeutlicht, an welchen Stellen im Aufnahmeprozess humanitärer Aufnahmen Verbesserungen sinnvoll und möglich sind und gibt hierzu konkrete Anregungen. Einige der benannten Ansatzpunkte – etwa die interkulturelle Öffnung von Vereinen, die Bereitstellung mehrsprachiger Informationen zu Beratungsstellen und eine bessere Organisation und Finanzierung von Sprachmittlung sind sicherlich nicht nur für Menschen relevant, die im Rahmen humanitärer Aufnahmeprogramme einreisen, sondern für Schutzsuchende im Allgemeinen. Im Sinne effizienter und integrationsfördernder Prozesse wäre ein Dialog mit kommunalen Vertreter_innen zur Umsetzbarkeit der Vorschläge ein wünschenswerter nächster Schritt.
Das International Rescue Committee (IRC) Deutschland
Das International Rescue Committee (IRC) ist eine weltweit tätige humanitäre Hilfsorganisation, die lebensrettende Hilfe für Menschen leistet, die vor Krieg, Verfolgung oder Naturkatastrophen fliehen müssen. „Seit 2016 ist IRC auch in Deutschland vertreten. Im Dialog mit Politik, staatlichen und zivilgesellschaftlichen Institutionen, privaten Partnern und der Öffentlichkeit gestaltet IRC Projekte im In- und Ausland. Für die Programmarbeit in Deutschland liegen die Schwerpunkte auf der Bildung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen, der Förderung von Teilhabe besonders schutzbedürftiger Geflüchteter sowie deren wirtschaftliche Teilhabe durch Beschäftigung und finanzielle Unabhängigkeit.“ Die vorliegende Handreichung ist Teil des Engagements von IRC im Bereich der humanitären Aufnahme und entstand im Rahmen des Projekts Sicher Ankommen.
Hilfreiche Hinweise für Kommunen und Beratungsstellen zur Aufnahme von Personen, die über Resettlement nach Deutschland einreisen, finden Sie hier.