Aufnahmezusagen für gefährdete Afghan_innen: Erste Entscheidungen nach Verfassungsgerichtsbeschluss sorgen für Kritik

In seinem Beschluss vom 22. Juli 2026 hatte das Bundesverfassungsgericht die pauschale Rücknahme von Aufnahmezusagen für gefährdete Menschen aus Afghanistan als mit dem Willkürverbot unvereinbar bewertet und klargestellt, dass die Bundesregierung bei einer Abkehr von bereits erteilten Aufnahmeerklärungen die individuellen Umstände der Betroffenen prüfen und abwägen muss. Zwar bestätigte das Gericht den weiten politischen Entscheidungsspielraum der Exekutive. Zugleich betonte es jedoch, dass die persönlichen Belange der betroffenen Personen berücksichtigt werden müssen, insbesondere wenn diesen zuvor bereits eine konkrete Aufnahmezusage erteilt worden war.
Nun gibt es erste Zahlen zur Entscheidungspraxis nach dem Beschluss.
Bundesregierung bestätigt bisher in allen Fällen die Abkehrentscheidung
In der ergänzenden Antwort vom 25. September 2026 zu einer parlamentarische Anfrage (Drucksache 21/ 8047) erklärte die Bundesregierung, dass bis zum 18. September in 25 Fällen Entscheidungen getroffen worden seien. In allen Fällen sei eine politische Abkehrentscheidung erfolgt. Das bedeutet, dass auch unter Berücksichtigung der individuellen Umstände kein politisches Interesse an einer Aufnahme nach § 22 Satz 2 Aufenthaltsgesetz gesehen wurde. Gleichzeitig befinden sich nach Angaben der Bundesregierung weiterhin mehr als 40 Fälle in der Einzelfallprüfung.
Interessensvertretungen kritisieren die bisherigen Entscheidungen und fordern die Aufnahme der verbleibenden Personen
Zusammenschlüsse von Anwält_innen und Richter_innen und die Initiative Kabul Luftbrücke kritisieren in einem offenen Brief, dass die Ablehnungsbescheide den Eindruck erweckten, individuelle Gesichtspunkte würden nur begrenzt berücksichtigt. Die zentrale Sorge lautet, dass frühere Entscheidungen faktisch bestätigt werden, ohne dass die besonderen Umstände der einzelnen Personen ausreichend erkennbar in die Begründung einfließen. Auch bleibt aus Sicht der Organisationen vielfach unklar, weshalb frühere Bewertungen der zuständigen Behörden heute anders ausfallen. So seien bei zahlreichen Antragstellenden Gefährdungslagen bereits geprüft und bestätigt worden. Teilweise wurden Sicherheitsüberprüfungen erfolgreich abgeschlossen, Dokumente verifiziert oder Visa sogar schon erteilt. Eine ausführliche Darlegung findet sich hier.
Besonders vulnerable Personen betroffen
Nach Angaben der beteiligten Organisationen betreffen die laufenden Verfahren insgesamt rund 543 Personen aus verschiedenen Aufnahmeprogrammen. Darunter befinden sich zahlreiche besonders schutzbedürftige Menschen, darunter alleinstehende Frauen mit Kindern, Personen mit schweren Erkrankungen sowie Menschen, die nach eigenen Angaben bereits Verfolgung, Inhaftierung oder Gewalt durch die Taliban erfahren haben.
Viele der Betroffenen warten seit Jahren in Pakistan auf ihre Ausreise nach Deutschland. Sie hatten Afghanistan im Vertrauen auf eine deutsche Aufnahmezusage verlassen und leben seitdem unter schwierigen und unsicheren Bedingungen.
Weitere Entscheidungen in den noch offenen Verfahren werden in den kommenden Wochen erwartet. Die Entwicklung wird von zivilgesellschaftlichen Organisationen und Rechtsvertreterinnen und Rechtsvertretern aufmerksam begleitet.