Seit einem Jahr abreisebereit – warum 30 Resettlement-Flüchtlinge trotz Aufnahmezusage noch immer auf ihre Einreise nach Deutschland warten

Mehr als ein Jahr nach der Aussetzung der humanitären Aufnahmeprogramme und des Resettlements warten 30 Flüchtlinge in Kenia weiterhin auf ihre Einreise nach Deutschland. Anders als viele andere von den Programmstopps betroffene Personen, verfügen sie bereits über eine Aufnahmezusage und hatten ihre Ausreise nach Deutschland ursprünglich schon für das Frühjahr 2025 vorbereitet.
Aussetzung laufender Aufnahmeverfahren
Nach der Bundestagswahl 2024 einigen sich Union und SPD auf einen Koalitionsvertrag, mit dem sie alle humanitären Aufnahmeprogramme „so weit wie möglich“ beenden möchten. Im Rahmen des Regierungswechsels im Mai 2025 wurden die humanitären Aufnahmeprogramme sowie das Resettlement weitgehend ausgesetzt. Damit wurden zentrale legale Zugangswege für Schutzsuchende nach Deutschland vorläufig gestoppt.
Bemerkenswert dabei ist, dass auch zahlreiche Verfahren, die sich bereits in einem sehr fortgeschrittenen Stadium befanden, nicht mehr abgeschlossen wurden. So betraf der Stopp auch Personen, die das Aufnahmeverfahren bereits vollständig durchlaufen hatten und auf ihre Ausreise warteten.
Informationen zu der aktuellen Situation bei den Einreisen im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan finden Sie hier.
Der Fall der Resettlement-Flüchtlinge aus Kenia
Besondere Aufmerksamkeit erhielt die Situation von 183 Resettlement-Flüchtlingen aus dem Flüchtlingslager Kakuma in Kenia, da ihr Verfahren besonders weit fortgeschritten war. Für diese Gruppe waren die Auswahlverfahren abgeschlossen, die Sicherheitsüberprüfungen durchgeführt und die Aufnahmeentscheidungen getroffen worden. Die Ausreise nach Deutschland war bereits konkret vorbereitet. Der Flug war für den 8. Mai 2025 geplant. Die Personen hatten das Flüchtlingscamp Kakuma in Kenia und ihre dortigen Unterkünfte bereits verlassen, Habseligkeiten verkauft und warteten in Nairobi mit gepackten Koffern auf ihren Flug nach Deutschland. Kurz vor Abreise wurde dieser vom Bundesinnenministerium abgesagt. Ein Videobeitrag der Deutschen Welle illustriert die Folgen für die Betroffenen.
Nachdem die geplante Einreise zunächst gestoppt worden war, befasste sich das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit dem Fall einer Betroffenen aus dieser Gruppe. Das Gericht stellte fest, dass die zuständigen Behörden die Aufnahmeentscheidung bereits getroffen hatten und die Ausreise unmittelbar bevorstand. Nach Auffassung des Gerichts durften die Betroffenen deshalb auf die Umsetzung der Aufnahme vertrauen. Dadurch hatte die Klägerin nun einen Anspruch, aufgenommen zu werden. Näheres zum Gerichtsbeschluss hier.
Die Entscheidung betraf unmittelbar nur die Klägerin. In der Folge entschied die Bundesregierung jedoch, die Einreise der gesamten Gruppe von 183 Personen zu ermöglichen, ohne dass diese dafür klagen mussten. 143 Personen sind mit einem Charterflug am 17.12.2025 nach Deutschland gekommen, haben die Weihnachtstage in einer Unterkunft in Friedland verbracht und leben inzwischen in Deutschland.
Warum 30 Personen nicht einreisen konnten
Nicht alle für die Einreise vorgesehenen Personen konnten den Flug antreten. Einige waren zum vorgesehenen Ausreisezeitpunkt aus gesundheitlichen Gründen nicht reisefähig. Dazu gehörten unter anderem eine schwangere Frau, Kinder mit medizinischem Behandlungsbedarf sowie eine ältere gesundheitlich beeinträchtigte Frau. Da sie nicht allein zurückbleiben konnten, verblieben auch Angehörige in Kenia. Die Erwartung war, dass die Ausreise nach Klärung der gesundheitlichen Fragen zeitnah nachgeholt werden würde.
Die heute noch in Kakuma wartenden 30 Personen gehören derselben Gruppe an, wie die bereits eingereisten 183 Personen. Sie haben dieselben Auswahl- und Prüfungsverfahren durchlaufen, dieselben Aufnahmezusagen erhalten und sollten ursprünglich gemeinsam nach Deutschland ausreisen. Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass sie den Flug aus gesundheitlichen oder familiären Gründen nicht antreten konnten.
Hintergrund ist, dass im Resettlement-Verfahren medizinische Untersuchungen vor der Ausreise ein regulärer Bestandteil des Verfahrens sind. Diese sogenannten Pre-Departure Medical Checks dienen dazu festzustellen, ob eine Person reisefähig ist und ob während der Reise oder unmittelbar nach der Ankunft besondere medizinische Unterstützung erforderlich sein wird. Im Fall der verbliebenen 30 Personen führten diese Untersuchungen dazu, dass einzelne Personen vorübergehend nicht ausreisen konnten und deshalb zurückblieben.
Für diese Personen musste also, nachdem die Reisefähigkeit wieder hergestellt ist, eine neue Reisemöglichkeit nach Deutschland organisiert werden. In diesem Zeitraum ereignete sich der tödliche Vorfall an einer Hamburger U-Bahn-Station Ende Januar 2026, bei dem ein Mann, der 2024 im Rahmen einer humanitären Aufnahme eingereist war, eine Frau vor einen einfahrenden Zug zog und dabei auch selbst ums Leben kam. Danach mussten die Resettlement-Flüchtlinge in Kakuma erneut eine Sicherheitsprüfung absolvieren, obwohl sie die umfangreichen Sicherheitsverfahren bereits vor ihrer ursprünglichen Aufnahmezusage durchlaufen hatten.
Mehrere Monate sind seitdem vergangen. Die medizinischen und organisatorischen Voraussetzungen für die Ausreise sollten inzwischen geklärt sein. Dennoch konnte bislang kein Ersatzflug durchgeführt werden. Eine Entscheidung des Bundesinnenministeriums über den Zeitpunkt der Einreise steht weiterhin aus.
Für die Betroffenen bedeutet dies, dass sie seit mehr als einem Jahr auf die Umsetzung derselben Aufnahmeentscheidung warten, die für die übrigen Mitglieder ihrer Gruppe bereits umgesetzt wurde.
Auswirkungen auf die betroffenen Familien
Die Verzögerung betrifft nicht nur die 30 Personen selbst, sondern auch ihre Familienangehörigen in Deutschland. Viele Familien wurden durch die unterschiedlichen Ausreisezeitpunkte voneinander getrennt, so kommt es vor, dass eine Mutter bereits mit einem Teil der Kinder in Deutschland ist, der Vater jedoch noch mit zwei Kindern in Kenia wartet.
Besonders belastend ist dies in Fällen, in denen Familienmitglieder aus Unterstützungs- oder Pflegegründen in Kenia zurückbleiben mussten. So konnte eine ältere Frau aus gesundheitlichen Gründen nicht gemeinsam mit ihren Angehörigen ausreisen. Eine junge erwachsene Angehörige blieb bei ihr, um ihre Betreuung sicherzustellen. Während andere Familienmitglieder inzwischen in Deutschland leben, befinden sich beide Frauen weiterhin im Flüchtlingslager Kakuma.
Die Situation verdeutlicht, dass durch die lange Verzögerung neue Belastungen entstanden sind. Familien, die ursprünglich gemeinsam aufgenommen werden sollten, leben seit mehr als einem Jahr getrennt. Gleichzeitig verbleiben Personen mit besonderen Schutzbedarfen weiterhin unter den Bedingungen eines Flüchtlingslagers.